Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Einbaupflicht: für Neu- und Umbauten ==> ab 01.04.2013 für bestehende Wohnungen ==> ab 01.04.2013 (Übergangsfrist bis 31.12.2016) Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen: Schlafräumen Kinderzimmer Fluren, über die Rettungswege von...